Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann sein, wer

a) zur Notarin oder zum Notar mit Amtssitz im Bezirk der Notarkammer Baden-Württemberg bestellt ist oder war, oder

b) zur Notarassessorin oder zum Notarassessor des Landes Baden-Württemberg ernannt ist, oder

c) Absolventin oder Absolvent der Notarakademie Baden-Württemberg oder ihrer Vorgängereinrichtungen ist.

Weitere Informationen zum Notariat in Württemberg und dem
Württembergischen Notarverein e.V. können Sie bei der Geschäftsstelle des Vereins anfordern.

Beitrittserklärung / Formular [184 KB]

Beitrittserklärung / Formular als pdf [30 KB]