Mitgliedschaft
Als ordentliche Mitglieder können dem Verein angehören:
die mit Amtssitz in Baden-Württemberg zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notare;
die Vertreter von Standeseinrichtungen, die baden-württembergische Notare a.D. sind;
Notarassessoren im Anwärterdienst des Landes Baden-Württemberg.
Beitrittserklärung [79 KB]