Mitgliedschaft



Als ordentliche Mitglieder können dem Verein angehören:


die mit Amtssitz in Baden-Württemberg zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notare;

die Vertreter von Standeseinrichtungen, die baden-württembergische Notare a.D. sind;

Notarassessoren im Anwärterdienst des Landes Baden-Württemberg.


Beitrittserklärung [79 KB]